Die Herbert Funke-Stiftung fördert Projekte maximal für einen Zeitraum von drei Jahren. Diese Projekte müssen gemeinnützig sein und sollten einem möglichst großen Personenkreis im Bereich der Blinden und Sehbehinderten nachhaltig nutzen. Eine Förderung von Institutionen aus der Wirtschaft ist ausgeschlossen. Die Herbert Funke-Stiftung fördert schwerpunktmäßig Projekte insbesondere mit einer Anschubfinanzierung, die einen Modell- oder Signalcharakter besitzen. Dabei muss von Seiten des Projektträgers die nach der Förderung notwendige Weiterfinanzierung gesichert sein.