Herbert Funke-Stiftung

Gemeinnützige Stiftung für Sehbehinderten-Förderung


Anträge

 

Abhängig von der gewünschten Art der Förderung sind der Stiftung Kostenvoranschläge, ggf. schriftliche Bankauskünfte und/oder zeitnahe Verwendungsnachweise vorzulegen. Außerdem ist bei länger andauernden Projektförderungen ein Zwischenbericht (z.B. halbjährlich) und ein Abschlussbericht (nach Beendigung des Förderprojekts) vorzulegen. 

 

Die Wahl eines Stiftungspartners für eine Antragstellung sollte gut überlegt sein. Besonders wichtig ist, dass das Anliegen des Antragstellers zu den jeweiligen Stiftungszwecken und zu der Verwirklichung (fördernd) passt. Zahlreiche Stiftungen sind mittlerweile im Internet vertreten und informieren dort ausführlich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung. Massenanträge, die oft ohne Kenntnis der jeweiligen Stiftungszwecke gestellt werden, bedeuten für Stiftungen nur unnötige Absagearbeit.

 

 

Unterstützung Bedürftiger

 

Für Anträge von bedürftigen, sehbehinderten oder blinden Menschen ist das Ausfüllen des Fragebogens für Antragsteller notwendig. Dazu sind den Angaben entsprechende aktuelle Belege (Einkommensnachweis, etc.) beizufügen. Zusätzlich muss ein aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über den Grad der Sehbehinderung/die Einschränkung des Gesichtsfeldes eingereicht werden.

 

 

Antragstellung

 

Förderanträge können jederzeit formlos gestellt werden, sollten jedoch bei Projekten immer einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung sowie eine Zeitplanung enthalten. Eventuell parallel gestellte Anträge an andere Stiftungen und/oder bereits ergangene (Teil-)Zusagen sind grundsätzlich zu benennen. Bei der Beantragung von Hilfsmitteln für bedürftige sehbehinderte und blinde Menschen werden die Mittel bei einer zugesagten Förderung ausschließlich an die jeweiligen Lieferfirmen überwiesen. Überweisungen auf private Konten sowie Förderungen im Nachhinein sind ausgeschlossen.